Und nicht gleich von abfackelnden Garagen sprechen.
War ein vorschneller Kommentar von mir, gebe ich zu. Ich stecke zu wenig in der Materie, um wirklich mitreden zu können. Meinte das eher allgemein im Sinne von "billig rächt sich".
Und nicht gleich von abfackelnden Garagen sprechen.
War ein vorschneller Kommentar von mir, gebe ich zu. Ich stecke zu wenig in der Materie, um wirklich mitreden zu können. Meinte das eher allgemein im Sinne von "billig rächt sich".
Mir kommt da gerade wieder der Satz "Wer Billig kauft, kauft zwei mal" in den Sinn.
Daran musste ich auch denken. Am Ende brennt die Garage ab.
Ist das jetzt so, dass alle die das ppp bestellt haben, dies ab Modelljahr 2023 wieder bekommen?
Ja, ab MJ2023A ist das PPP wieder verbaut. So habe ich das mehrfach von vertrauten Personen gelesen.
Was tun ist also die Gretchenfrage
Wie schon Lanor schrieb - da müsst ihr selbst in euch gehen.
Sind Ausstattungsmerkmale weggefallen, die euch wichtig waren?
Falls nein, dann würde ich weiter warten, denn es dürfte ja nun nicht mehr lange bis zur Lieferung dauern. Und die nun anfallenden (einmaligen) Mehrkosten entsprechen doch eh nur der Inflation im selben Zeitraum. Vielleicht zahlt euch euer Arbeitgeber ja auch die Inflationsprämie - dann wäre alles geritzt.
Ansonsten würde ich mir echt gut überlegen, nochmal neu zu bestellen. Also ich persönlich hätte keine Lust auf nochmal ein Jahr lang warten.
Die Frage geht mir auch durch den Kopf.
Ergo: Nützt nix, ab auf die Bahn und Motor einfahren
Ab wann wird denn MJ23 produziert? Meist ja noch im alten Jahr. Sind Astras die jetzt vom Band laufen schon 23er?
Im Nachbarforum hieß es aus sicherer Quelle, dass aktuell 2022B und 2023A produziert werden.
Alles anzeigenHeute lange mit dem FOH telefoniert.
Am 24.November wurde mir gesagt der Transport des seit August fertigen Autos sei geplant.
Bis heute kein Auto.
Die Papiere sollen noch vor Weihnachten kommen um das Auto anzumelden wegen der BAFA-Prämie.
Gleichzeitig kam ein Formblatt vom FOH, dass mit Anmeldung die Versicherung, die Garantiezeit und die (zugegebenermaßen niedrige)Steuer laufen.
Kein Angebot diese Kosten zu übernehmen.
Auf meine Frage wann dann das Auto kommt, bekam ich keine Aussage.
Mit diesem Formblatt und mit dieser Aussage hält sich der FOH den Rücken frei, sonst nichts.
OPEL hat dann Null-Komma-Null Druck das Auto zeitnah zu liefern.
Die Ausrede mit den fehlenden Fahrern bei den Spediteuren ist nach fast 5 Monaten ebenfalls unglaubwürdig.
Daher gab es für uns nur eines : wir haben storniert !!!
Es wird auch in Zukunft keinen neuen Opel mehr für uns geben.
Schade ist ja perse ein gutes Auto.
Wow, das ist echt bitter. Ich glaube, ich hätte in dem Fall auch storniert.
Allerdings würde ich nicht Opel, sondern dem FOH den Rücken zukehren.
Beides Sachen, die ich beim FOH im Rahmen der Garantie prüfen lassen würde.
Ersteres wurde auch mal im Astra K Forum angesprochen. Da hat jemand auch von der B-Säule auf Fahrerseite deutliche laute Fahrgeräusche wahrgenommen. Ursache war am Ende eine nicht zugeklebte Bohrung in der Karosserie - also ein Montagefehler. Evtl. ist ja auch sowas hier der Fall, und nicht die Dichtung. Obwohl das mit der Dichtung natürlich wesentlich schneller und einfacher zu diagnostizieren wäre.
Zweiteres liegt ja auch vielleicht an einer falschen Montage oder an einem fehlerhaften Bauteil (Dichtung nicht korrekt geklebt). Kann ja nicht normal sein, dass die Leuchten die ganze Zeit beschlagen sind. In gewisser Weise neigen die neuen Leuchten durch die LED-Technik und die damit verbundene geringe Wärmeentwicklung ja zum Beschlagen, aber es schadet ja zumindest nicht, das mal abklären zu lassen.
Letzten Endes muss jeder selber entscheiden - ich habe die elektronische Parkscheibe der Übersicht hinzugefügt.
Aus meiner persönlichen Sicht hätte ich rein rechtlich keine Bedenken - mich schrecken da viel eher der Preis und die Datentransparenz für Dritte ab (Fremde sehen immer, wann ich mein Auto das letzte Mal bewegt habe - das will ich nicht).
https://www.bussgeldkataloge.de/parkscheibe/
oder §13 StVO
Unter selbiger Seite steht ja auch folgendes:
ZitatSeit dem Jahr 2005 ist die Benutzung der Parkscheibe in elektronisch offiziell erlaubt – insofern folgende Kriterien erfüllt werden:
- Zeiteinstellung entspricht der relevanten Parkzeit und ist vor Manipulationen geschützt
- vorn ist ein offizielles Bild einer Parkplatzmarkierung (Verkehrszeichen 314) angebracht
- über dem Display steht „Ankunftszeit“ geschrieben
- das Display ist im Mindesten zwei Zentimeter hoch
- die Uhr hat eine 24-Stunden-Anzeige
- offizielle Genehmigung
Bei letzterem ist besondere Obacht geboten: Es existieren Modelle, welche keine solche Zulassung aufweisen, gleichwohl alle anderen Kriterien erfüllt werden. Achten Sie bei einem Kauf darauf, dass die von Ihnen gewählte automatische Parkscheibe eine entsprechende Typgenehmigung besitzt! In der Regel werden diese durch das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vergeben.
Liest sich für mich, als ob damit oben verlinkte elektronische Parkscheibe legal ist. Zumal diese auch eine Typengenehmigung laut Produktbeschreibung hat.