Wie Nummernschilder angebracht sein müssen
Bis Frühjahr 2023 war die alternative Anbringung mittels Klett, Magnet oder Saugnapf nicht klar geregelt. Doch seit 15. Februar 2023 ist die Sache mit Erscheinen des Verkehrsblatts aber klar: In Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, in dem sich alles um Kennzeichen dreht, steht lapidar: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein". Mit anderen Worten: Klettband, Klebeband oder Magnetschilder sind nicht erlaubt. Wichtig ist, dass die Schilder nur mit mechanischem Aufwand oder speziellem Werkzeug entfernt werden können. Das schließt auch Kennzeichenhalten, in die das Nummernschild eingeclipst wird, ein.