Beiträge von Peppp...

    Du meinst, die Klappe geht gar nicht mehr auf? Oder nur manuell? Oder meinst Du, der Fußsensor funktioniert nicht mehr?
    Fußsensor deaktiviert ist normal, aber elektrisch gar nicht mehr zu öffnen, wenn manuell ausgelöst - vor allem per Knopf an der Heckklappe - wäre tatsächlich ergonomisch Unsinn, denn dabei steht man ja direkt neben dem montierten AHK-Träger etc. und sollte die Klappe nicht öffnen, ohne den Gegenstand zu bemerken.
    Andernfalls müsstest Du ja immer die komplette AHK abnehmen (bzw. Stecker ziehen, damit das Auto "denkt", sie sei ab), wenn Du die Heckklappe elektrisch öffnen willst.
    Wobei man das eigentlich auch tun sollte, denn bei einem Unfall mit unnötig montierter AHK kann man eine Teilschuld bekommen.

    Das mit der Teilschuld bei unnötig montierter AHK ist ein Mythos. Eine abnehmbare AHK muss nicht abgebaut werden, wenn sie nicht genutzt wird. Einzige Ausnahme: Sie muss abmontiert werden, wenn sie das amtliche Kennzeichen verdeckt. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit, hat aber keinen Einfluss auf die Haftung.

    Deine eigene Versicherung hat damit nichts zu tun. Am besten klärst du das weitere Vorgehen mit der gegnerischen Versicherung.


    Du hast Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen für die erforderliche Dauer der Reparatur und eine Auslagenpauschale (25 €).

    Soweit der Leasinggeber zustimmt, kannst du, sofern kein Bagatellschaden (1000 €) vorliegt, einen Sachverständigen deiner Wahl einschalten. Eine eventuelle Wertminderung gehört dem Leasinggeber.


    Sollte dir nicht bekannt sein, wo der Unfallgegner versichert ist, ruf beim Zentralruf der Autoversicherer an: 0800 250 260 0.


    Alle Tipps unter dem Vorbehalt, dass die Haftung des Unfallgegners unstrittig ist.