Das im Kaufvertrag sicher irgendwo der Passus steht, dass der Hersteller fein raus ist. Da du ihn unterschrieben hast, warst du damit einverstanden.
Was mich allerdings wundert sind die unterschiedlichen Angaben zur Stützlast. Bei dir sind 60 kg eingetragen und die meisten electric haben aber 70 kg.
Eine Erhöhung auf die 70 kg, dürften dann doch aber kein Problem sein.
1) Was Opel schreibt ist eigentlich fast egal, der Kaufvertrag besteht zw. dem Autohaus und mir.
2) Im Kaufvertrag steht folgender Satz:
Zitat von Kaufvertrag (Neuwagen-Verkaufsbedingungen, Empfehlung vom VDA)Konstruktions- oder Formänderungen...seites des Herstellers bleiben...vorbehalten, soforn die Änderung oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interesses des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
Ich denke eine Herabsetzung der Stützlust um 25% ist nicht zumutbar - zumindest nicht stillschweigend.