Naja weiß ich jetzt nicht schaut man sich den golf an z.b der hat des Serie.
Der Unterschied vom Golf zu deinem Gefrickel ist allerdings, das es genehmigt und abgenommen ist.
Unterbodenbeleuchtung ist übrigens auch verboten
Naja weiß ich jetzt nicht schaut man sich den golf an z.b der hat des Serie.
Der Unterschied vom Golf zu deinem Gefrickel ist allerdings, das es genehmigt und abgenommen ist.
Unterbodenbeleuchtung ist übrigens auch verboten
na ja, keine Ahnung, vielleicht fällt das ja unter "Umrissbeleuchtung", vorne muss die ja nur weiss sein.
Und hat ja auch nix mit Unterbodenbeleuchtung zu tun.
Müsste man mal beim TÜV nachfragen, da es ja auch kein nach vorne abstrahlendes Licht ist.
Könnte ja auch z.B. ein erweitertes Tagfahrlicht sein, dass zusammen mit dem Tagfahrlicht geschaltet ist, oder so was.
ich denke das in die sicherungskaste in motorhaube vielleicht ein zundungsplus da ist.
Mit ein piggy siegerung an zu schliessen.
Alles anzeigenna ja, keine Ahnung, vielleicht fällt das ja unter "Umrissbeleuchtung", vorne muss die ja nur weiss sein.
Und hat ja auch nix mit Unterbodenbeleuchtung zu tun.
Müsste man mal beim TÜV nachfragen, da es ja auch kein nach vorne abstrahlendes Licht ist.
Könnte ja auch z.B. ein erweitertes Tagfahrlicht sein, dass zusammen mit dem Tagfahrlicht geschaltet ist, oder so was.
Den Weg zum Prüfer kann man sich in dem Fall sparen.
Die LED Leiste die er dort unter die Haube geklebt hat wird zu 100% keine zulassung im Deutschen Strassenverkehr haben. Jeder Art von Lichtquelle die an einem Fahrzeug außen angebracht ist, oder nach außen Strahlt muss vor dem in Verkehrbringen für diesen Zweck zugelassen werden. Um diese Zulassung zu bekommen, muss der Hersteller den ganzen Spass auf diverse Merkmale wie Leuchtstärke, Abstrahlwinkel etc. prüfen lassen.
Es wird dabei auch ganz klar unterschieden zu welchem Zweck die Beleuchtung dient. So darf ein Nebelscheinwerfer z.B. nicht als Tagfahrlicht genutzt werden, wenn er nur eine Zulassung als Nebelscheinwerfer hat.
Der TE wird mit seinem Projekt sehr schnell bei den Ordnungshütern auffallen und die werden ihm dann schon das entsprechende dazu sagen, inklusive Verwarngeld und Mängelkarte.