Geldwerter Vorteil - Freibetrag = dieser Betrag muss versteuert werden.
Wie hoch der Betrag ist, hängt vom Steuersatz ab.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, daß es keinen Unterschied macht, ob ein Sachbezug im Rahmen eines aktiven Beschäftigungsverhältnisses oder aus einer früheren Beschäftigung gewährt wird.