Jetzt hab ich also 3 Angaben:
Preisliste Mai 2024: 80kg
Angabe in Zulassungspapiere: 60kg
Montageanleitung vom Hersteller: 70kg
In deinem Fall gelten die 60kg.
Siehe Quelle : https://www.arcd.de/detail/fah…ein%20Punkt%20f%C3%A4llig.
Jetzt hab ich also 3 Angaben:
Preisliste Mai 2024: 80kg
Angabe in Zulassungspapiere: 60kg
Montageanleitung vom Hersteller: 70kg
In deinem Fall gelten die 60kg.
Siehe Quelle : https://www.arcd.de/detail/fah…ein%20Punkt%20f%C3%A4llig.
Das sehe ich anders. Auf dem Typenschild ist die Stützlast mit 70 kg angegeben. Und die KBA-Genehmigung, bezogen auf die Teilenummer auf dem Typenschild, sagt dies ebenfalls.
Du hast 3 Angaben, jedoch nur eine "amtliche".
Hast Du Dir die Montageanleitung runtergeladen ? Das sind 24 Seiten. Ab Seite 11 beginnt die Genehmigung des KBA.
Da wird der Händler auch nichts ausrichten können.
Das sehe ich anders. Auf dem Typenschild ist die Stützlast mit 70 kg angegeben. Und die KBA-Genehmigung, bezogen auf die Teilenummer auf dem Typenschild, sagt dies ebenfalls.
Ja aber er hat 2 Werte.
1. Typenschild und 2. Fahrzeugschein und in diesem Fall gilt : Unterscheidet sich der Wert am Fahrzeug von den Papieren, gilt stets der niedrigste Wert.
Wenn die Polizei es kontrolliert wird teuer.
Aha, wieder was gelernt. Danke.
So oder so, wird es zu wenig sein.
So oder so sollte Opel als Hersteller klar dazu Stellung beziehen und seine Kunden aufklären.
Notfalls muss die Angabe in den Herstellerunterlagen korrigiert werden.
Hallo Zusammen,
ich habe Rückmeldung von Stellantis/vom Autohaus:
ZitatIch habe mit dem Marketing Rücksprache gehalten!
In der Preisliste wird fälschlicherweise die Stützlast exkl. Anhängerzugvorrichtung angegeben. Die beträgt:
80kg ./. 20kg Anhängerzugvorrichtung = 60kg
Wird dann im nächsten PL-Update behoben.
Ein bischen klingt das nach Ausrede - warum sollte in der Preisliste eine Stützlastangabe stehen, wo man das Gewicht der Anhängerzugvorrichtung, die ja die Stützlast zur Verfügung stellt, noch abziehen muss?
Die Stützlast von 80kg war für mich ein ausschlaggebendes Kaufargument...
Einen wunderschönen guten Abend.
Nach der letzten Nachricht habe ich nochmal beim Autohaus offiziell einen Mangel angemeldet nach §439 BGB. Daraufhin kam nach einigen Wochen Wartezeit folgende Antwort:
ZitatUnter den Angaben zum Fahrzeug steht bei den Fahrzeugkonfigurationen: Wir behalten uns Änderungen von Konstruktion und Ausstattung vor.
Somit durfte Opel den Astra Sports Tourer in der konkreten Modellvariante mit einer Stützlast von weniger als 80KG bauen.
Opel wäre aber „ohne Anerkennung jeglicher Rechtspflicht“ bereit dazu, eine kleine finanzielle Kompensation anzubieten.
Eine nachträgliche technische Änderung, ist leider nicht möglich.
Wie seht ihr das?
Wenn ich etwas kaufe, muss ich ich doch auf die zum Kaufvertrag gültigen Angaben verlassen - man kann doch nicht einfach im Nachhinein etwas an der zu liefernden Ware ändern - oder irre ich mich?
Wie seht ihr das?
Das im Kaufvertrag sicher irgendwo der Passus steht, dass der Hersteller fein raus ist. Da du ihn unterschrieben hast, warst du damit einverstanden.
Was mich allerdings wundert sind die unterschiedlichen Angaben zur Stützlast. Bei dir sind 60 kg eingetragen und die meisten electric haben aber 70 kg.
Eine Erhöhung auf die 70 kg, dürften dann doch aber kein Problem sein.
So ein Problem hat man auch bei einem Wechsel der Modellpalette. Ich hatte mal einen Astra in einer bestimmten Farbe bestellt die es dann nicht mehr gab. Ich habe mir dann eine neue Farbe ausgesucht. Ist natürlich nicht schön, wenn man sowas erst mitbekommt, wenn das Auto da ist. Aber was willst du machen, außer am besten ein Auto kaufen, was schon auf dem Hof steht.
Die Frage ist was erwartest du jetzt von Opel? Dass sie für dich ein Auto bauen, was diese Stützlast kann? Werde sie wahrscheinlich nicht machen. Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten und ein anderes Auto holen, aber das wird am ende nur per Anwalt klappen und wenn es dumm läuft musst du noch was für die Nutzung zahlen.
Alles nicht schön und man Ärgert sich. Wenn du damit leben kannst, freu dich über das Geld. Wenn nicht, sehe zu, dass du das Auto loswirst. Und da würde ich bei einer Rechtschutz zum Anwalt gehen.
Oder du versuchst sowas und lässt Opel dafür zahlen, aber ist die Frage ob es überhaupt geht und am Ende musst du es wieder mit einen Anwalt durchboxen.
https://efahrer.chip.de/e-wissen/anhaengelast-erhoehen-was-sie-unbedingt-beachten-muessen_103713
Das im Kaufvertrag sicher irgendwo der Passus steht, dass der Hersteller fein raus ist. Da du ihn unterschrieben hast, warst du damit einverstanden.
Was mich allerdings wundert sind die unterschiedlichen Angaben zur Stützlast. Bei dir sind 60 kg eingetragen und die meisten electric haben aber 70 kg.
Eine Erhöhung auf die 70 kg, dürften dann doch aber kein Problem sein.
1) Was Opel schreibt ist eigentlich fast egal, der Kaufvertrag besteht zw. dem Autohaus und mir.
2) Im Kaufvertrag steht folgender Satz:
Zitat von Kaufvertrag (Neuwagen-Verkaufsbedingungen, Empfehlung vom VDA)Konstruktions- oder Formänderungen...seites des Herstellers bleiben...vorbehalten, soforn die Änderung oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interesses des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
Ich denke eine Herabsetzung der Stützlust um 25% ist nicht zumutbar - zumindest nicht stillschweigend.